Reha beantragen

Ambulante Rehabilitation

Wie beantrage ich eine Reha?

Reha nach einem Krankenhausaufenthalt = Anschlussheilbehandlung (AHB)

Schon im Krankenhaus kümmert sich der Sozialdienst um die Weiterleitung Ihrer Unterlagen und die Anmeldung bei uns in der Reha. Nur bei wenigen Kostenträgern ist eine Genehmigung vorab erforderlich. In diesem Fall würde das Krankenhaus den AHB-Antrag an den zuständigen Kostenträger weiterleiten. Von uns erhalten Sie den Aufnahmetermin und alle erforderlichen Informationen.

Reha aufgrund von chronischer oder akuter Beschwerden = medizinische Reha

Auch wenn bei Ihnen kein Krankenhausaufenthalt ansteht, ist eine Reha möglich. Diese macht zum Beispiel dann Sinn, wenn Therapiemaßnahmen nicht ausreichen. Gemeinsam mit Ihrem Fach- oder Hausarzt können Sie die Reha beantragen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin stellt die Notwendigkeit der Reha fest und Sie schicken den Antrag dann direkt an den zuständigen Kostenträger.

Widerspruch

Sollte Ihr Rehaantrag abgelehnt werden, gehen Sie unbedingt in den Widerspruch. Halten Sie hierbei die Frist ein und begründen Sie Ihren Widerspruch schriftlich ggf. mithilfe Ihres Arztes.

Wunsch- &Wahlrecht

Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des bzw. der PatientInnen hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm / ihr bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Leistungsträger hat.

Fügen Sie Ihrem Reha Antrag einfach das Formular Wunsch- und Wahlrecht bei.